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Behandlungszimmer
Praxis für Psychotherapie Thomas JungBehandlungszimmer Praxis für Psychotherapie Thomas JungIm Bereich der Psychotherapie arbeitet der Diplompsychologe Thomas Jung mit den Stilelementen

            • Kognitive Verhaltenstherapie als Richtlinienverfahren
            • Schematherapie (n. J. Young)
            • Acceptance & Commitment-Therapy ACT (n. Hayes/Strosahl)
            • Achtsamkeitsbasierte Therapie (n. Kabat-Zinn)
            • Kreatives Problemlösen (n. de Shazer)

 

Wenn Sie eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung in Anspruch nehmen möchten, bringen Sie als Versicherter aller gesetzlichen Kassen bitte zu dem Termin Ihre Chipkarte mit, für gesetzlich Versicherte gibt es keine Kostenbeteiligung!

Als Privatversicherter bringen Sie Ihre Chipkarte bzw. Versicherungsbestätigung mit. Bitte klären Sie vor der Behandlung, ob Ihr Krankenversicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen einschließt. In der Regel werden 5 Probesitzungen von privaten Kassen bzw. Beihilfestellen erstattet, für weitere 15 - 20 Stunden besteht Antragspflicht.

Selbstzahler zahlen 100,55 € für 50 Minuten Einzeltherapie / Verhaltenstherapie (Gebührenordnung nach GOÄ).

 

Der reguläre Behandlungseinstieg (für gesetzlich Versicherte) verläuft folgendermaßen:

            • Vor Beginn der Behandlung wird in einer sogenannten orientierenden Sprechstunde                (2 x 25 bzw. 50 Minuten) der Therapiebedarf geklärt.
            • Anschließend finden 1 - 4 Probesitzungen statt, in denen Patient und Psychologe vertiefend auf die Problematik eingehen, der Therapeut eine Anamnese erstellt und die Therapieplanung entwickelt. Die Probesitzungen dienen auch dazu, um grundlegend zu klären, ob Patient und Therapeut „zusammenpassen“ und die Lösung der Probleme sinnvoll zusammen angehen können.
            • Nach bewilligter Antragstellung finden dann zunächst 12 Stunden Psychotherapie statt. Bei Bedarf können anschließend weitere 12 Stunden Psychotherapie beantragt werden.
            • Bei entsprechend schwerer Befundlage kann eine Langzeittherapie (i.d. Regel 45 Einzel-sitzungen) oder die Umwandlung der Kurzzeittherapie (2 x 12 Einzelsitzungen) in eine Langzeittherapie beantragt werden.

Brauchen Sie in kurzfristig Hilfe in einer akuten psychischen Notlage, z. B. nach traumatischen Erfahrungen oder dem plötzlichem Tod eines nahen Angehörigen, gibt es die Möglichkeit der           "12 Stunden Akutbehandlung". Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.